Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Vereinsmitgliedern. Im Aufsichtsrat sollen Personen mit Erfahrungen auf ökonomisch-betriebswirtschaftlichem Gebiet, auf pädagogischem Gebiet, im Bereich Personalwesen, der Sozial- und Bildungspolitik und aus dem unternehmerischen Bereich vertreten sein. Sie beraten und unterstützen den Vorstand bei seiner Tätigkeit.
Der Aufsichtsrat setzt die Vorgaben der Mitgliederversammlung um und führt die Aufsicht über die Vorstandstätigkeit. Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist ehrenamtlich tätig.
Bei der Mitgliederversammlung im Oktober 2023 wurden folgende Personen in den Aufsichtsrat gewählt: