Der hauptamtliche Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre gewählt. Er unterliegt der Aufsicht des Aufsichtsrates und hat folgende Aufgaben:
- Verantwortung im Bereich Personalangelegenheiten und Finanzen
- Mitwirken bei der Gestaltung der pädagogischen Richtlinien in den Einrichtungen
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Nähere Bestimmungen finden sich in der Satzung