Anmeldung

Informationen zur Schulaufnahme

Wenn Sie Interesse an einem Schulplatz für Ihr Kind haben, füllen Sie bitte die Anfrage zur Schulaufnahme aus und mailen diese an schule@montessori-eichstaett.de. Die Anfrage zur Aufnahme ist unverbindlich. Ein Schulvertrag wird erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens abgeschlossen.
Bitte senden Sie uns mit der Anfrage zur Aufnahme ein Motivationsschreiben mit, in dem Sie darlegen, was Sie dazu bewegt Ihr Kind an unsere Montessori-Schule zu geben. Herzlichen Dank.
Unter Downloads finden Sie sowohl die Aufnahmeanfrage als auch die Gebührenordnung und weitere relevante Informationsmöglichkeiten.

Aufnahme in die Grundstufe

Aufnahme in die Grundstufe

Kinder, die eingeschult werden sollen, laden wir zu einem "Schulspiel" ein. Wir achten auf Schulreife und einen eventuellen Förderbedarf. In einem Gespräch mit den Eltern werden die Voraussetzungen für eine Aufnahme an der Schule besprochen. Anmeldeschluss für die Grundstufe ist Ende Januar. Genaue Termine finden Sie auf der Homepage.

Bewerber*innen für die Jahrgangsstufen 2 und 3 können wir nur aufnehmen, wenn Plätze in der entsprechenden Stufe frei sind. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Aufnahme Grundstufe

Aufnahme in die Sekundarstufe

Aufnahme in die Sekundarstufe

Bewerber*innen für die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 nehmen ebenfalls an einem Schulaufnahmeverfahren teil. Wir laden die Schüler*innen in der Regel Ende März/Anfang April zu einer "Schnupperstunde" am Nachmittag in unsere Schule ein. Parallel dazu findet ein Gespräch mit den Eltern statt. Anmeldeschluss für die Schulaufnahme ist Mitte März. Genaue Termine finden Sie auf der Homepage.

Bewerber*innen für höhere Jahrgangsstufen nehmen wir eingeschränkt auf. Falls Sie für Ihr Kind an einem Schulplatz interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Aufnahme Sekundarstufe

Schulgeld

Das kostet ein Schulplatz

Schulgeld

Als staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft erhalten wir pauschale Zuschüsse vom Freistaat. Diese decken jedoch nicht die tatsächlichen Kosten. Wir müssen daher einen Teil des Sachaufwands sowie die gesamten Personalkosten für zusätzliches Personal (zweite Pädagogen in den Klassen, zusätzliche Angebote, täglich Unterricht bis 13 Uhr) selbst tragen. Die hier anfallenden Kosten werden durch das Schulgeld abgedeckt.

Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie im Downloadbereich.

Eine Ermäßigung des Schulgeldes oder eine Befreiung kann mit der Vorlage entsprechender Belege beim Vorstand beantragt werden.

Elterndarlehen

Bei Schuleintritt stellen die Eltern der Schule ein zinsloses Darlehen von 1000,- Euro zur Verfügung; beim Austritt des Kindes aus der Schule wird der Betrag wieder ausgezahlt. Das Darlehen dient als Sicherheit und zur Zwischenfinanzierung der Sachkosten. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Befreiung bzw. eine Ratenzahlung des Darlehens vereinbart werden.

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