Schulgeld

Das kostet ein Schulplatz

Schulgeld

Als staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft erhalten wir pauschale Zuschüsse vom Freistaat. Diese decken jedoch nicht die tatsächlichen Kosten. Wir müssen daher einen Teil des Sachaufwands sowie die gesamten Personalkosten für zusätzliches Personal (zweite Pädagogen in den Klassen, zusätzliche Angebote, täglich Unterricht bis 13 Uhr) selbst tragen. Die hier anfallenden Kosten werden durch das Schulgeld abgedeckt.

Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie im Downloadbereich.

Eine Ermäßigung des Schulgeldes oder eine Befreiung kann mit der Vorlage entsprechender Belege beim Vorstand beantragt werden.

Elterndarlehen

Bei Schuleintritt stellen die Eltern der Schule ein zinsloses Darlehen von 1000,- Euro zur Verfügung; beim Austritt des Kindes aus der Schule wird der Betrag wieder ausgezahlt. Das Darlehen dient als Sicherheit und zur Zwischenfinanzierung der Sachkosten. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Befreiung bzw. eine Ratenzahlung des Darlehens vereinbart werden.

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