Anmeldung
Informationen zur Schulaufnahme
Wenn Sie Interessen an einem Schulplatz für Ihr Kind haben, füllen Sie bitte den Antrag zur Schulaufnahme aus und schicken diesen bitte zu. Der Antrag zur Aufnahme ist unverbindlich. Ein Schulvertrag wird erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens abgeschlossen.
Aufnahme in die Grundstufe
mehr lesenAufnahme in die Sekundarstufe
mehr lesenSchulgeld
Das kostet ein Schulplatzmehr lesenKosten für die Beförderung
Busfahrkarten und Fahrtkostenerstattungmehr lesen
Aufnahme in die Grundstufe
Aufnahme in die Grundstufe
Kinder, die eingeschult werden sollen, laden wir zu einem "Schulspiel" ein. Wir achten auf Schulreife und einen eventuellen Förderbedarf. In einem Gespräch mit den Eltern werden die Voraussetzungen für eine Aufnahme an der Schule besprochen. Anmeldeschluss für die Grundstufe ist Ende Januar.
Bewerber für die Jahrgangsstufen 2 und 3 können wir nur aufnehmen, wenn Plätze in der entsprechenden Stufe frei sind. Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Aufnahme in die Sekundarstufe
Aufnahme in die Sekundarstufe
Bewerber für die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 nehmen ebenfalls an einem Schulaufnahmeverfahren teil. Wir laden die Schülerinnen und Schüler In der letzten Märzwoche zu einer "Schnupperstunde" am Nachmittag in unsere Schule ein. Parallel dazu findet ein Gespräch mit den Eltern statt. Anmeldeschluss für die Schulaufnahme ist Mitte März.
Bewerber für höhere Jahrgangsstufen nehmen wir eingeschränkt auf. Falls Sie für Ihr Kind an einem Schulplatz interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Schulgeld
Das kostet ein Schulplatz
Schulgeld
Als staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft erhalten wir pauschale Zuschüsse vom Freistaat. Diese decken jedoch nicht die tatsächlichen Kosten. Wir müssen daher einen Teil des Sachaufwands sowie die gesamten Personalkosten für zusätzliches Personal (zweite Pädagogen in den Klassen, zusätzliche Angebote, täglich Unterricht bis 13 Uhr) selbst tragen. Die hier anfallenden Kosten werden durch das Schulgeld abgedeckt.
Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie im Downloadbereich.
Eine Ermäßigung des Schulgeldes oder eine Befreiung kann mit der Vorlage entsprechender Belege beim Vorstand beantragt werden.
Elterndarlehen
Bei Schuleintritt stellen die Eltern der Schule ein zinsloses Darlehen von 1000,- Euro zur Verfügung; beim Austritt des Kindes aus der Schule wird der Betrag wieder ausgezahlt. Das Darlehen dient als Sicherheit und zur Zwischenfinanzierung der Sachkosten. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Befreiung bzw. eine Ratenzahlung des Darlehens vereinbart werden.
Kosten für die Beförderung
Busfahrkarten und Fahrtkostenerstattung
Die Haltestelle der Stadtlinie Eichstätt befindet sich direkt vor der Schule. Hier hält auch der Zubringer-Bus, der morgens die SchülerInnen vom Busbahnhof am Volksfestplatz/Schottenau zur Schule und mittags dorthin zurück bringt.
Die Busse, die über die Jura-Hochstraße kommen, halten sowohl morgens als auch nach Schulschluss an der Schule bzw. an der Uni-Sportanlage in unmittelbarer Nähe zur Schule.
Die SchülerInnen, die die Stadtlinie nutzen, benötigen die Monatskarte der Stadtlinie Eichstätt. Diese Fahrkarte wird vom Verein nicht bezuschusst. Sie kann jedoch auch außerhalb der Schulzeit sowie in der Ferien für die Stadtlinie Eichstätt genutzt werden.
SchülerInnen, die im Verkehrsverbund Eichstätt/Ingolstadt wohnen, erhalten ein kostenfreies Busticket.
Die Fahrkarten der RBA-Schulbusse für SchülerInnen, die außerhalb des Verkehrsverbundes Eichstätt/Ingolstadt wohnen, werden vom Verein zu 50% bezuschusst, maximal jedoch 50,- € pro Monat.
Selbstfahrer können beim Verein eine Kostenerstattung beantragen.